Fachärzt:innen, die eine Facharztkompetenz Chirurgie oder Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates besitzen, haben ab Januar 2024 die Möglichkeit, den Schwerpunkt Spezialisierte Traumatologie zu beantragen.
Dieser Schwerpunkttitel ist besonders, zumal er es sowohl Orthopäd:innen wie auch Chirurg:innen ermöglicht, ihre Kompetenz der Behandlung von Verletzungen höherer Schweregrade und deren Folgezustände sowie die Organisation, Überwachung und Durchführung der Behandlung von schwer verletzten Patient:innen zu dokumentieren.
Voraussetzungen zum Erhalt des Schwerpunkttitels sind in Tabelle 1 zusammengefasst:
Ein weiterer Kernpunkt des Schwerpunkttitels ist der Operationskatalog. Eine Kurzübersicht findet sich in Tabelle 2:
Es sollten bis 790 Operationen / Behandlungen dokumentiert werden. Es dürfen 140 Assistenzen eingereicht werden (nur 1. Hand-Assistenzen sind zählbar).
Prüfung
Je zwei Orthopäd:innen sowie Chirurg:innen mit dem Schwerpunkttitel «Spezialisierte Traumatologie» bilden die Prüfungskommission. Die Leitung der Prüfungskommission soll aus der Mutterdisziplin des Bewerbers stammen. Geplant ist eine mündliche Prüfung, die aus drei komplexen Fällen besteht und insgesamt 90 Minuten dauert (30 Minuten pro Falldiskussion). Im Rahmen einer praktischen Prüfung führt der Bewerber eine Osteosynthese unter der Aufsicht des Expertenteams durch. Die Entscheidung zur Zulassung zur Prüfung obliegt der Prüfungskommission. Es sollten allerdings 80 % des OP-Katalogs erfüllt sein.
Die Ziele der Schwerpunktausbildung sind vielfältig. Dazu zählen die Übernahme der Führungsrolle und der Verantwortung in der interdisziplinären Polytraumaversorgung, besondere Kenntnisse der Pathophysiologie des Polytraumas und die Wiederherstellung und Rehabilitation der Anatomie und der Funktion sowie der Lebensqualität der Unfallverletzten.
Der Schwerpunkttitel wurde gemeinsam durch die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und die swiss orthopaedics (SO) ausgearbeitet und vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) am 29.6.2023 genehmigt. Der Schwerpunkttitel soll per Januar 2024 in Kraft treten.